Für den Biergarten-Besuch hat die Landesregierung NRW Vorgaben zu Ihrem und unserem Schutz vor Infektionen gemacht.
Dies sind unter anderem:
- Gästeanzahl:
Bitte beachten Sie, dass derzeit maximal zehn Personen an einem Tisch sitzen dürfen.
- Mund- und Nasenschutz:
Bitte betreten Sie das Gebäude und den Biergarten aus Rücksicht auf andere Gäste und unserer Mitarbeiter nur mit angelegtem Mund- und Nasenschutz. Auch beim Gang zu den Waschräumen muss der Schutz angelegt werden. Am Tisch darf dieser abgelegt werden. Bitte beachten Sie die Nies- und Hustenetikette sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
- Platzierung:
Beim Eintreffen warten Sie bitte beim Empfang. Wir bringen Sie gerne zu Ihrem Tisch. Freie Platzwahl (auch im Biergarten) ist derzeit nicht erlaubt. Die Anordnung der Regierung besagt weiterhin, dass wir Ihnen bei der Garderobe nicht helfen dürfen und auf den Handschlag zur Begrüßung verzichtet werden muss.
- Registrierungspflicht
Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, sind wir derzeit verpflichtet die Kontaktdaten einer Person einer jeweiligen Tischgruppe zu erfassen und diese ggf. den Behörden zu übermitteln. Die Daten werden nach DSGVO vertraulich behandelt und nach 4 Wochen vernichtet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, dürfen wir Ihnen keinen Einlass gewähren. Ein QR-Code für eine digitale Registrierung aber auch eine schriftliche Variante steht am Tisch für Sie bereit.
- Am Tisch
Derzeit müssen Tisch einfach desinfizierbar sein, so dass keine Gegenstände eingedeckt werden dürfen. Fragen Sie gerne unseren Service nach Salz, Pfeffer oder Zucker. Auch unsere schöne Speise- sowie Getränkekarte darf nicht gereicht werden, eine kontaktlose Version kann über einen QR-Code abgerufen werden oder Sie erhalten auf Anfrage eine „Einweg-Variant“. Auch empfiehlt Ihnen unser Service gerne etwas nach Ihrem Geschmack.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bis dahin eine gute & gesunde Zeit!